Damit die Notstromanlage im Ernstfall auch die notwendigen Verbraucher mit Strom versorgen kann, bedarf es bei Stromerzeugern regelmäßigen Wartungen. Diese sollten nach Herstellervorgaben durchgeführt werden.
Prüfung
Wir führen die Prüfung nach DGUV-Information 203-032 bei den Stromerzeugern durch. Diese Prüfung muss nach einem Jahr erneuert werden oder bei Bedarf, wie z.B. nach einer Instandsetzung des Gerätes.